Jede Anfrage ist ein Einzelfall
Dachstuhl, Aufstockung, Carport, Holzhaus: Kaum zwei Vorhaben gleichen sich, trotzdem wird jede Kalkulation von vorn begonnen.
Förder-Check für Zimmereien
Kalkulation, Statikabstimmung, Nachverfolgung: vieles davon ist automatisierbar. Prüfen Sie in 60 Sekunden, welche Förderung möglich ist.
Beratung ist förderfähig
50 bis 80 Prozent Zuschuss sind je nach Programm möglich. Prüfung im Einzelfall.

Torsten Schiefen · Deutschlands erster Social-Media-Manager, heute Consultant für Digitalisierung und KI.
Frage 1 von 3
Der Fördersatz unterscheidet sich je nach Region.
Dachstuhl, Aufstockung, Carport, Holzhaus: Kaum zwei Vorhaben gleichen sich, trotzdem wird jede Kalkulation von vorn begonnen.
Ohne verständliche Erklärung von Konstruktion und Material wird nur die Endsumme verglichen. Damit verliert die bessere Ausführung.
Vorabklärungen, Massaufnahmen und Rückfragen landen fast immer beim Inhaber, weil das Wissen nur dort vollständig vorliegt.
Im Holzbau steckt die meiste unbezahlte Arbeit in der Vorplanung. Genau dort setzt Automatisierung am stärksten an.
Nicht als Demo, sondern als Prozess, der nach wenigen Wochen produktiv läuft. Diese drei Ansätze tragen in Ihrer Branche erfahrungsgemäss am schnellsten.
Ihre abgerechneten Projekte werden durchsuchbar. Bei einer neuen Anfrage liegen Kennzahlen aus ähnlichen Vorhaben sofort vor.
Grundriss, Zeitrahmen, Budgetkorridor und Genehmigungsstand werden abgefragt, bevor Sie Zeit investieren.
Wiederkehrende Fachfragen beantwortet ein interner Assistent aus Ihren eigenen Unterlagen. Das entlastet den Kopf des Betriebs.
Die Zahlen stehen hier so, wie sie in den Richtlinien stehen, nicht wie sie sich am besten anhören. Welches Programm in Ihrem Fall in Frage kommt, klären wir im Gespräch, bevor irgendetwas beauftragt wird.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Beratung und Umsetzung in den Modulen Digitalisierte Geschäftsprozesse, Digitale Markterschliessung und IT-Sicherheit
Nur über autorisierte Beratungsunternehmen. Der Antrag läuft über das Beratungshaus, nicht über Sie.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Allgemeine Unternehmensberatung, auch zu Digitalisierung und KI-Einsatz
Bemessungsgrundlage sind 3.500 Euro Beratungshonorar. Der Zuschuss beträgt also 1.750 Euro (alte Länder) bzw. 2.800 Euro (neue Länder), nicht 3.500 Euro.
ESF Plus / Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Begleitung bei der digitalen Transformation von Arbeitsorganisation und Prozessen
Nur über autorisierte INQA-Coaches. Der Coach-Pool wird periodisch geöffnet, nicht laufend.
Förderberatung ist keine Einzelleistung. Damit klar ist, wo Sie welche Antwort bekommen, hier die Aufteilung.
Ich
Welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt, welcher Antragsweg gilt und was inhaltlich in den Antrag gehört. Dazu die Beratung selbst.
Ihr Steuerberater
Ob Ihr De-minimis-Spielraum noch reicht, wie der Zuschuss zu behandeln ist und ob die Forschungszulage für Sie ein Thema wäre.
Die Förderstelle
BAFA, Projektträger oder Landesförderbank entscheiden über den Antrag. Verbindlich ist ausschliesslich der Bescheid.
Nicht Technik um ihrer selbst willen, sondern die Punkte, an denen in Ihrer Branche messbar Zeit oder Umsatz entsteht. Ein Ansprechpartner, von der Analyse bis zur Schulung Ihres Teams.
Förder-Check startenSchritt 1
Drei Fragen, sofort eine Einschätzung. Ohne Kontaktdaten.
Schritt 2
Wir klären in 30 Minuten, welches Programm passt und welcher Use-Case sich lohnt.
Schritt 3
Unterlagen werden vorbereitet und eingereicht. Erst nach Bewilligung beginnt die Beratung.
Schritt 4
Analyse, Pilot, Rollout. Am Ende läuft das System und Ihr Team bedient es selbst.
Nichts. Sie beantworten drei Fragen und sehen sofort eine Einschätzung. Kontaktdaten brauchen Sie dafür nicht anzugeben.
Nein, und das sagt Ihnen jeder seriöse Berater. Die Anzeige ist eine unverbindliche Orientierung auf Basis Ihrer drei Angaben. Was tatsächlich möglich ist, hängt vom konkreten Programm, Ihrem Vorhaben und der Prüfung durch die Förderstelle ab. Verbindlich ist immer nur der Bescheid.
Antragsteller sind je nach Programm Sie als Unternehmen oder das autorisierte Beratungshaus. Bei go-digital läuft der Antrag über das autorisierte Beratungsunternehmen, bei der BAFA-Beratungsförderung über Sie. Ich sage Ihnen im Gespräch, welcher Weg für Sie gilt, und arbeite dort, wo eine Zulassung nötig ist, mit autorisierten Partnern zusammen.
Für Beratung zu Digitalisierung und KI sind vor allem drei Wege relevant: go-digital vom Bundeswirtschaftsministerium mit 50 Prozent auf bis zu 33.000 Euro Beratungshonorar, die BAFA-Förderung unternehmerischen Know-hows mit 50 bis 80 Prozent auf 3.500 Euro Bemessungsgrundlage, und INQA-Coaching mit 80 Prozent für die Begleitung von Veränderungsprozessen. Dazu kommen Landesprogramme, die sich stark unterscheiden.
Das teilt sich auf. Welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt und welcher Antragsweg gilt, klären wir gemeinsam im Gespräch, das ist meine Aufgabe. Verbindlich entscheidet die jeweilige Förderstelle, also BAFA, Projektträger oder Landesförderbank. Und Ihr Steuerberater klärt, was der Zuschuss steuerlich bedeutet und ob Ihr De-minimis-Spielraum noch reicht. Denn go-digital und die BAFA-Beratungsförderung laufen als De-minimis-Beihilfe, und dort gilt eine Obergrenze über drei Steuerjahre, die nur Sie und Ihr Steuerberater vollständig überblicken.
Drei Dinge: die De-minimis-Grenze, die steuerliche Behandlung des Zuschusses und, falls Sie tatsächlich entwickeln, die Forschungszulage. Die ist keine Zuschussförderung, sondern wird auf die Steuerlast angerechnet und läuft über Bescheinigungsstelle und Finanzamt. Für die Auswahl des Beratungsprogramms selbst ist Ihr Steuerberater dagegen nicht zuständig, das entscheidet die Förderstelle nach ihrer Richtlinie.
Dann sage ich Ihnen das im Gespräch offen. Ein Projekt lohnt sich auch ohne Zuschuss oder eben nicht, das rechnen wir gemeinsam durch. Ich verkaufe Ihnen keine Förderung, die es nicht gibt.
Das hängt vom Programm ab, von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Seriöse Aussagen dazu kann ich erst treffen, wenn feststeht, welches Programm für Sie in Frage kommt.
Beauftragen Sie nichts, bevor der Antrag gestellt und bewilligt ist. In den meisten Programmen gilt ein vorzeitiger Massnahmenbeginn als Ausschlussgrund und die Förderung ist verloren.