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Förder-Check für Foto- und Videostudios

Der Dreh dauert vier Stunden. Die Nachbearbeitung vier Tage.

Genau da liegt Ihr grösster Zeitgewinn. Prüfen Sie in 60 Sekunden, welche Förderung für Ihre Digitalisierung möglich ist.

Beratung ist förderfähig

50 bis 80 Prozent Zuschuss sind je nach Programm möglich. Prüfung im Einzelfall.

  • Kostenfrei und unverbindlich
  • Ergebnis direkt im Anschluss
  • Kein Kleingedrucktes, keine Vertragsbindung
Torsten Schiefen

Torsten Schiefen · Deutschlands erster Social-Media-Manager, heute Consultant für Digitalisierung und KI.

Frage 1 von 3

In welchem Bundesland ist Ihr Unternehmen?

Der Fördersatz unterscheidet sich je nach Region.

Kennen Sie das?

Nachbearbeitung frisst die Marge

Sichten, sortieren, retuschieren, exportieren: Der unsichtbare Teil der Arbeit ist der grösste und wird selten voll bezahlt.

Preisanfragen ohne Substanz

Was kostet ein Shooting? Ohne Anlass, Umfang und Nutzungsrechte ist jede Antwort falsch.

Auslieferung und Rechte sind Handarbeit

Galerien anlegen, Auswahl abstimmen, Lizenzen dokumentieren: Jedes Projekt endet mit Verwaltungsarbeit.

Im Fotostudio wird das Geld beim Dreh verdient und in der Nachbearbeitung wieder ausgegeben. Dort liegt der Hebel.

Wo KI in Ihrem Betrieb wirklich ansetzt

Nicht als Demo, sondern als Prozess, der nach wenigen Wochen produktiv läuft. Diese drei Ansätze tragen in Ihrer Branche erfahrungsgemäss am schnellsten.

  1. 01

    Vorauswahl und Basisretusche automatisieren

    Unscharfe und doppelte Aufnahmen fallen heraus, Grundkorrekturen laufen automatisch. Sie feilen nur an der finalen Auswahl.

  2. 02

    Anfragen strukturiert erfassen

    Anlass, Umfang, Nutzung und Budget werden abgefragt, bevor Sie ein Angebot schreiben.

  3. 03

    Auslieferung und Lizenzen automatisieren

    Kundengalerie, Auswahlprozess und Lizenzdokumentation laufen ohne manuelles Zutun.

Diese Programme fördern Beratung

Die Zahlen stehen hier so, wie sie in den Richtlinien stehen, nicht wie sie sich am besten anhören. Welches Programm in Ihrem Fall in Frage kommt, klären wir im Gespräch, bevor irgendetwas beauftragt wird.

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

go-digital

Beratung und Umsetzung in den Modulen Digitalisierte Geschäftsprozesse, Digitale Markterschliessung und IT-Sicherheit

Fördersatz
50 %
Bis zu
16.500 €

Nur über autorisierte Beratungsunternehmen. Der Antrag läuft über das Beratungshaus, nicht über Sie.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Förderung unternehmerischen Know-hows

Allgemeine Unternehmensberatung, auch zu Digitalisierung und KI-Einsatz

Fördersatz
50 % (alte Bundesländer) bis 80 % (neue Bundesländer)
Bis zu
2.800 €

Bemessungsgrundlage sind 3.500 Euro Beratungshonorar. Der Zuschuss beträgt also 1.750 Euro (alte Länder) bzw. 2.800 Euro (neue Länder), nicht 3.500 Euro.

ESF Plus / Bundesministerium für Arbeit und Soziales

INQA-Coaching

Begleitung bei der digitalen Transformation von Arbeitsorganisation und Prozessen

Fördersatz
80 %
Bis zu
8.000 €

Nur über autorisierte INQA-Coaches. Der Coach-Pool wird periodisch geöffnet, nicht laufend.

Wer klärt was

Förderberatung ist keine Einzelleistung. Damit klar ist, wo Sie welche Antwort bekommen, hier die Aufteilung.

  1. Ich

    Programmauswahl und Vorhaben

    Welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt, welcher Antragsweg gilt und was inhaltlich in den Antrag gehört. Dazu die Beratung selbst.

  2. Ihr Steuerberater

    De-minimis und Steuern

    Ob Ihr De-minimis-Spielraum noch reicht, wie der Zuschuss zu behandeln ist und ob die Forschungszulage für Sie ein Thema wäre.

  3. Die Förderstelle

    Die verbindliche Entscheidung

    BAFA, Projektträger oder Landesförderbank entscheiden über den Antrag. Verbindlich ist ausschliesslich der Bescheid.

Was Ihr Studio davon hat

Nicht Technik um ihrer selbst willen, sondern die Punkte, an denen in Ihrer Branche messbar Zeit oder Umsatz entsteht. Ein Ansprechpartner, von der Analyse bis zur Schulung Ihres Teams.

Förder-Check starten
  • Nachbearbeitungszeit deutlich reduziert
  • Angebote passen zum tatsächlichen Bedarf
  • Nutzungsrechte sauber dokumentiert
  • Mehr Projekte bei gleicher Kapazität
  • Schnellere Auslieferung als Verkaufsargument

So läuft es ab

  1. 1

    Schritt 1

    Förder-Check

    Drei Fragen, sofort eine Einschätzung. Ohne Kontaktdaten.

  2. 2

    Schritt 2

    Gespräch

    Wir klären in 30 Minuten, welches Programm passt und welcher Use-Case sich lohnt.

  3. 3

    Schritt 3

    Antrag

    Unterlagen werden vorbereitet und eingereicht. Erst nach Bewilligung beginnt die Beratung.

  4. 4

    Schritt 4

    Umsetzung

    Analyse, Pilot, Rollout. Am Ende läuft das System und Ihr Team bedient es selbst.

Häufige Fragen

Was kostet der Förder-Check?

Nichts. Sie beantworten drei Fragen und sehen sofort eine Einschätzung. Kontaktdaten brauchen Sie dafür nicht anzugeben.

Ist die angezeigte Summe garantiert?

Nein, und das sagt Ihnen jeder seriöse Berater. Die Anzeige ist eine unverbindliche Orientierung auf Basis Ihrer drei Angaben. Was tatsächlich möglich ist, hängt vom konkreten Programm, Ihrem Vorhaben und der Prüfung durch die Förderstelle ab. Verbindlich ist immer nur der Bescheid.

Wer stellt den Antrag?

Antragsteller sind je nach Programm Sie als Unternehmen oder das autorisierte Beratungshaus. Bei go-digital läuft der Antrag über das autorisierte Beratungsunternehmen, bei der BAFA-Beratungsförderung über Sie. Ich sage Ihnen im Gespräch, welcher Weg für Sie gilt, und arbeite dort, wo eine Zulassung nötig ist, mit autorisierten Partnern zusammen.

Welche Programme kommen für Beratung überhaupt in Frage?

Für Beratung zu Digitalisierung und KI sind vor allem drei Wege relevant: go-digital vom Bundeswirtschaftsministerium mit 50 Prozent auf bis zu 33.000 Euro Beratungshonorar, die BAFA-Förderung unternehmerischen Know-hows mit 50 bis 80 Prozent auf 3.500 Euro Bemessungsgrundlage, und INQA-Coaching mit 80 Prozent für die Begleitung von Veränderungsprozessen. Dazu kommen Landesprogramme, die sich stark unterscheiden.

Wer klärt am Ende, was für mich gilt?

Das teilt sich auf. Welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt und welcher Antragsweg gilt, klären wir gemeinsam im Gespräch, das ist meine Aufgabe. Verbindlich entscheidet die jeweilige Förderstelle, also BAFA, Projektträger oder Landesförderbank. Und Ihr Steuerberater klärt, was der Zuschuss steuerlich bedeutet und ob Ihr De-minimis-Spielraum noch reicht. Denn go-digital und die BAFA-Beratungsförderung laufen als De-minimis-Beihilfe, und dort gilt eine Obergrenze über drei Steuerjahre, die nur Sie und Ihr Steuerberater vollständig überblicken.

Was hat mein Steuerberater damit zu tun?

Drei Dinge: die De-minimis-Grenze, die steuerliche Behandlung des Zuschusses und, falls Sie tatsächlich entwickeln, die Forschungszulage. Die ist keine Zuschussförderung, sondern wird auf die Steuerlast angerechnet und läuft über Bescheinigungsstelle und Finanzamt. Für die Auswahl des Beratungsprogramms selbst ist Ihr Steuerberater dagegen nicht zuständig, das entscheidet die Förderstelle nach ihrer Richtlinie.

Was passiert, wenn keine Förderung möglich ist?

Dann sage ich Ihnen das im Gespräch offen. Ein Projekt lohnt sich auch ohne Zuschuss oder eben nicht, das rechnen wir gemeinsam durch. Ich verkaufe Ihnen keine Förderung, die es nicht gibt.

Wie lange dauert das Ganze?

Das hängt vom Programm ab, von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Seriöse Aussagen dazu kann ich erst treffen, wenn feststeht, welches Programm für Sie in Frage kommt.

Wichtig: Reihenfolge

Beauftragen Sie nichts, bevor der Antrag gestellt und bewilligt ist. In den meisten Programmen gilt ein vorzeitiger Massnahmenbeginn als Ausschlussgrund und die Förderung ist verloren.