Was kostet der Förder-Check?
Nichts. Sie beantworten drei Fragen und sehen sofort eine Einschätzung. Kontaktdaten brauchen Sie dafür nicht anzugeben.
Ist die angezeigte Summe garantiert?
Nein, und das sagt Ihnen jeder seriöse Berater. Die Anzeige ist eine unverbindliche Orientierung auf Basis Ihrer drei Angaben. Was tatsächlich möglich ist, hängt vom konkreten Programm, Ihrem Vorhaben und der Prüfung durch die Förderstelle ab. Verbindlich ist immer nur der Bescheid.
Wer stellt den Antrag?
Antragsteller sind je nach Programm Sie als Unternehmen oder das autorisierte Beratungshaus. Bei go-digital läuft der Antrag über das autorisierte Beratungsunternehmen, bei der BAFA-Beratungsförderung über Sie. Ich sage Ihnen im Gespräch, welcher Weg für Sie gilt, und arbeite dort, wo eine Zulassung nötig ist, mit autorisierten Partnern zusammen.
Welche Programme kommen für Beratung überhaupt in Frage?
Für Beratung zu Digitalisierung und KI sind vor allem drei Wege relevant: go-digital vom Bundeswirtschaftsministerium mit 50 Prozent auf bis zu 33.000 Euro Beratungshonorar, die BAFA-Förderung unternehmerischen Know-hows mit 50 bis 80 Prozent auf 3.500 Euro Bemessungsgrundlage, und INQA-Coaching mit 80 Prozent für die Begleitung von Veränderungsprozessen. Dazu kommen Landesprogramme, die sich stark unterscheiden.
Wer klärt am Ende, was für mich gilt?
Das teilt sich auf. Welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt und welcher Antragsweg gilt, klären wir gemeinsam im Gespräch, das ist meine Aufgabe. Verbindlich entscheidet die jeweilige Förderstelle, also BAFA, Projektträger oder Landesförderbank. Und Ihr Steuerberater klärt, was der Zuschuss steuerlich bedeutet und ob Ihr De-minimis-Spielraum noch reicht. Denn go-digital und die BAFA-Beratungsförderung laufen als De-minimis-Beihilfe, und dort gilt eine Obergrenze über drei Steuerjahre, die nur Sie und Ihr Steuerberater vollständig überblicken.
Was hat mein Steuerberater damit zu tun?
Drei Dinge: die De-minimis-Grenze, die steuerliche Behandlung des Zuschusses und, falls Sie tatsächlich entwickeln, die Forschungszulage. Die ist keine Zuschussförderung, sondern wird auf die Steuerlast angerechnet und läuft über Bescheinigungsstelle und Finanzamt. Für die Auswahl des Beratungsprogramms selbst ist Ihr Steuerberater dagegen nicht zuständig, das entscheidet die Förderstelle nach ihrer Richtlinie.
Was passiert, wenn keine Förderung möglich ist?
Dann sage ich Ihnen das im Gespräch offen. Ein Projekt lohnt sich auch ohne Zuschuss oder eben nicht, das rechnen wir gemeinsam durch. Ich verkaufe Ihnen keine Förderung, die es nicht gibt.
Wie lange dauert das Ganze?
Das hängt vom Programm ab, von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Seriöse Aussagen dazu kann ich erst treffen, wenn feststeht, welches Programm für Sie in Frage kommt.
Wichtig: Reihenfolge
Beauftragen Sie nichts, bevor der Antrag gestellt und bewilligt ist. In den meisten Programmen gilt ein vorzeitiger Massnahmenbeginn als Ausschlussgrund und die Förderung ist verloren.